Die JA „verfassungsfeindlich“ ?

Der unter Regierungskontrolle stehende „Verfassungsschutz“ hat die Junge Alternative,
die Jugendorganisation der Alternative für Deutschland, als eine „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft und den Medien so kommuniziert. Im Wesentlichen begründet wurde das mit Stellungnahmen und Reden, wobei man die ungebremste Zuwanderung und Flutung der Gemeinden mit Asylforderern, sogenannten „Geflüchteten“, brandmarkte. In den gleichgeschalteten Medien kamen dazu auch „Experten“ zu Wort, nach denen diese Position als „Streben nach einer völkisch-ethnischen Reinheit“ die Ideologie des sogenannten „Nationalsozialismus“ und damit rechtsextremistisch und verfassungsfeindlich ist.

Abgesehen davon, dass der Faschismus eine bürgerliche Form der Gewaltherrschaft ist und durchaus auch auf einer anderen Ideologie als die einer Volksgemeinschaft mit Ausgrenzung von Minderheiten und Überhöhung gegen andere Völker beruhen kann, kann man eine ethnische Einheit auch als Einheit in Sprache und Kultur begreifen, die auch offen für Neubürger ist. Diese dürften dann allerdings keine Parallelgesellschaften bilden, sondern müssten sich vollkommen integrieren, wie es in der Vergangenheit auch mit polnischen, tschechischen und französischen Einwanderern, wie z.B. den Hugenotten, geschehen ist, und was auch nicht ausschließt, dass sich auch die Sprache und Kultur durch neue Elemente weiterentwickelt.

Wenn man eine wie auch immer geartetete „rechtsextreme Gesinnung“ aus der oben genannten Kritik am gegenwärtigen Zustand des massenhaft geduldeten Asylmißbrauchs schlußfolgert, ist dies eindeutig als politische Maßnahme gegen die einzige wichtige Oppositionspartei zu werten, die auch die Grundlage für weitere Zwangsmaßnahmen schaffen soll. Man erinnert sich auch an den gerade noch rechtzeitig verhinderten „Putsch aus der Reichsbürger-Szene“. Eine Verfassungsfeindlichkeit wäre nur mit einer eindeutigen Stellungnahme gegen die Demokratische Grundordnung selbst begründbar, da sogar auch Forderungen nach Änderung der Verfassung, wie die Änderung oder sogar Abschaffung des Asylrechtes, legitim wären.

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