WOLLEN SIE EINE TOTALITÄRE GESUNDHEITSDIKTATUR?
WENN NICHT, WERDEN SIE AKTIV UND HANDELN SIE JETZT!

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist eine nicht gewählte, globale Gesund­heits­be­hörde, die sich zum gro­ßen Teil von pri­va­ten Stif­tun­gen und Phar­ma­kon­zer­nen finan­zie­ren lässt, jedoch von den 194 Mit­glieds­staaten weit­rei­chende, tota­li­täre Macht­be­fug­nisse ein­räu­men las­sen will, ohne dass die betrof­fe­nen Men­schen welt­weit davon in Kennt­nis gesetzt wer­den.

Derzeit laufen bei der WHO Ver­hand­lun­gen über einen glo­ba­len Pan­de­mie­ver­trag, der sowohl die staat­li­che Reak­tion auf Pan­de­mien regeln soll, als auch die Über­ar­be­itung der inter­na­tio­na­len Gesund­heits­vor­schrif­ten, des Rechts­rah­mens für gesund­heit­li­che Not­fälle, Bereit­schaft und Reak­tion. Der Pan­de­mie­ver­trag und die Ände­run­gen der inter­na­tio­na­len Gesund­heits­vor­schrif­ten sol­len auf der 77. Welt­ge­sund­heits­ver­samm­lung im Mai 2024 zur Ver­ab­schie­dung vor­ge­legt wer­den.

Für die Ände­run­gen der inter­na­tio­na­len Gesund­heits­vor­schrif­ten bedarf es einer ein­fa­chen Mehr­heit. In der Folge tre­ten die Vor­schrif­ten inner­halb von 12 Mona­ten für alle Staa­ten in Kraft. Der Pan­de­mie­ver­trag bedarf einer 2/3-Mehrheit, um ange­nom­men zu werden. Danach kann jeder WHO-Mit­glied­staat den Ver­trag gemäß sei­nem natio­na­len Recht vor­ge­se­he­nen Ver­fah­ren unter­zeic­hnen und rati­fi­zie­ren.

Die Ergebnisse dieser Ver­hand­lun­gen wer­den das Leben, die Gesund­heit und die Men­schen­rechte von Men­schen auf der gan­zen Welt beein­träch­ti­gen.

Die vorgeschlagenen Ände­run­gen ver­lei­hen der WHO und damit dem Gene­ral­di­rek­tor ein­zig­ar­tige „Not­fall“-Befug­nisse.

Impressum:
Stiftung Ärzte für Aufklärung
Postfach 60 55 43
22250 Hamburg
Dr. Walter Weber

Bislang hat es weder öffent­li­che noch rechts­wis­sen­schaft­li­che Dis­kus­sio­nen über diese umfang­rei­chen Ände­run­gen gege­ben. Auch eine Debatte im Bun­des­tag hat bis­her nicht statt­ge­fun­den. Daher sind wir als Bür­ger mit unse­rer Eigen­ini­tia­tive gefragt.

Wir Bürger haben das Recht auf infor­mierte Zustim­mung, medi­zi­ni­sche Selbst­be­stim­mung und per­sön­li­che Sou­ve­rä­ni­tät.

Wir dürfen uns von einer demo­kra­tisch nicht legi­ti­mier­ten Gesund­heits­beh­örde der­art mas­sive Ein­griffe in unser Leben und unsere Gesund­heit nicht auf­zwin­gen las­sen.

Wir müssen unsere Grund­rechte und unsere Frei­heit schüt­zen.

Wir bauen auf Ihre Mithilfe und rufen Sie auf, aktiv zu werden.

Kontaktieren Sie die für Ihren Wahl­kreis zustän­di­gen Abge­ord­ne­ten und stel­len Sie Ihre Fra­gen.

» Wann gedenken unsere Parla­men­ta­rier die Debatte über diese weit­rei­chen­den Pläne zu eröff­nen?

» Wer wird für Deutsch­land mit seiner Unter­schrift diesen Ver­trag ver­han­deln und zeich­nen?

» Wie sind diese Pläne der WHO mit unse­rem Grund­ge­setz ver­ein­bar? Sol­len Phar­ma­kon­zerne und Stif­tun­gen über unser Leben und unsere Gesund­heit bestim­men und nicht mehr wir selbst?

Gemeinsam müssen wir diese tota­li­tä­ren Pläne der WHO ver­hin­dern.

Vielen Dank vorab für Ihr Engagement!


Die 10 wichtigsten Gründe, die gegen die Änderung der
internationalen GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN sprechen

  • ÄNDERUNG VON BERATEND ZU VERBINDLICH
    Änderung des Charakters der Weltgesund­heits­orga­ni­sation von einer beratenden Orga­ni­sa­tion, die ledig­lich Empfeh­lungen aus­spricht, zu einem Leitungs­organ, dessen Verlaut­barungen recht­lich bindend sind.
    (Artikel I und Artikel 42)
  • POTENZIELLE STATT TATSÄCHLICHE NOTFÄLLE
    Der Geltungsbereich der inter­natio­nalen Gesund­heits­vor­schriften wird stark erwei­tert, um Szenarien einzu­be­ziehen, die ledig­lich das Potenzial haben, die öffent­liche Gesundheit zu beein­trächtigen. (Artikel 2)
  • MISSACHTUNG VON WÜRDE, MENSCHEN­RECHTEN UND FREI­HEITEN
    Die Achtung der Würde, der Menschen­rechte und der Grund­frei­heiten der Menschen sollen aufgehoben werden. (Artikel 3)
  • VERTEILUNGSPLAN
    Dem Generaldirektor der WHO soll die Kontrolle über die Produk­tions­mittel durch einen „Zutei­lungsplan für Gesund­heits­produkte“ über­tragen werden, um die Vertrags­staaten zu ver­pflichten, Produkte zur Pandemie­bekämpfung nach Vorschrift zu liefern. (Artikel 13A)
  • OBLIGATORISCHE MEDIZINISCHE BEHANDLUNGEN
    Die WHO erhält die Befugnis, medizi­nische Unter­suchungen, den Nachweis der Prophylaxe, den Nachweis des Impfstoffs und die Durch­führung von Kontakt­verfolgung, Quarantäne und medizi­nische Behandlung zu verlangen. (Artikel 18)
  • GLOBALE GESUNDHEITS­BESCHEI­NI­GUNGEN
    Einführung eines Systems globaler Gesund­heits­beschei­nigungen in digitaler Form oder auf Papier, einschließlich Unter­suchungs­beschei­nigungen, Impfstoff­beschei­nigungen, Prop­hy­la­xe­be­schei­ni­gungen, Genesungs­beschei­nigungen, Formulare zur Fest­stellung des Aufent­halts­ortes von Reisenden und einer Erklärung über den Gesund­heits­zustand des Reisenden.
    (Artikel 18, 23, 24, 27,28, 3 1,35, 36 und 44 sowie Anhänge 6 und 8)
  • VERLUST DER SOUVERÄNITÄT
    Würde den Notfall­aus­schuss ermäch­tigen, Entschei­dungen souve­räner Staaten über Gesund­heits­maß­nahmen außer Kraft zu setzen und die Entschei­dungen des Notfall­aus­schusses bindend machen. (Artikel 43)
  • UNKALKULIERBARE KOSTEN
    Die WHO räumt sich das Recht ein, Milliarden von Dollar ohne Rechen­schafts­pflicht an den pharma­zeu­tischen Kranken­haus-Notfall-Industrie­komplex zu verteilen. (Artikel 44A)
  • ZENSUR
    Erhebliche Ausweitung der Möglich­keiten der Weltgesund­heits­orga­nisation, das zu zensieren, was die WHO als Fehl­infor­mation und Desinfor­mation ansieht. (Anhang 1, Seite 36)
  • VERPFLICHTUNGEN ZUR ZUSAMMENARBEIT
    Schafft eine Verpflich­tung zum Aufbau, zur Bereit­stellung und Aufrecht­erhaltung von IHR (Inter­natio­nal Health Regu­la­tions) Infra­struk­turen an den Einreise­punkten. (Anhang 10)

    Weiterführende Links:
    https://www.aerzte-fuer-aufklaerung.de http://opiniojuris.org/2023/02/27/the-
    proposed-amendments-to-the-international-
    health-reguiations-an-analysis/

    (Link auch abrufbar auf
    www.aerzte-fuer-aufklaerung.de)