In der Tradition der Hassrede:

Klingbeil bezeichnet AfD-Mitglieder pauschal als Nazis, Wagenknecht argumentiert »differenziert«

Von Karl Schmidt am 10.06.2024

In einer Runde zu den Ergebnissen der Europawahl am 9.6.2024 mit den Parteivorsitzenden der wichtigsten Parteien incl. der FDP und Atombombenfan und Injektionsfanatiker Nikolaus Blome bezeichnete der Exponent der SPD Lars Klingbeil die Abgeordneten der AfD pauschal als »Nazis«.

Nachdem Frau Weidel noch einmal nachfragte, ging Sahra Wagenknecht mit einer für eine Linke doch immerhin bemerkenswerten Stellungnahme darauf ein:

Ich würde mal sagen, man sollte auch mit der AfD etwas differenzierter umgehen. Ich finde, was gegen die AfD spricht, ist, dass sie tatsächlich Leute in ihren Reihen hat wie Herrn Höcke, den man einen Faschisten nennen kann. Auch Herr Krah, wenn er sagt, also nicht jeder, der bei der SS war, war ein Verbrecher. Also das heißt, er findet diese Organisation offenbar nicht besonders kriminell. Also Sie haben schon Leute in Ihren Reihen, das wissen Sie auch, Frau Weidel, für die das zutrifft, aber genau diese pauschale Art, wie Sie es gemacht haben, Herr Klingbeil, wieso Sie nicht merken, dass Sie damit der AfD sogar einen Gefallen tun, weil die Leute das natürlich als völlig unglaubwürdig empfinden.

Abgesehen, dass der Satzbau, der freien Rede geschuldet, nicht stimmig ist, ist doch interessant, dass sie sich nicht schämt zu sagen, dass die Titulierung auf zwei ausgeprochen integre Persönlichkeiten zutrifft. Auch die Argumente dafür lassen sich leicht zerpflücken und das zeigt zusätzlich die gesamte Niedertracht:

  • Die Behauptung, Herrn Höcke könne man einen Faschisten nennen, geht offenbar auf ein Gerichtsurteil zurück, in der es um eine Ehrverletzung für Björn Höcke ging. Seinem Gegner wurde darin bestätigt, dass es sich um ein Werturteil handelt, das auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht und somit die »Auseinandersetzung in der Sache« im Vordergrund stehe und nicht die Abwertung der Person. Die Spitzfindigkeit in der Begründung des Urteils zeigt, dass es sich um ein politisches Urteil handelt, denn ich würde mal bezweifeln, dass es ein solches Urteil gegeben hätte, wenn es um Herrn Blome oder einen Angehörigen der etablierten Parteien wie Herrn Kiesewetter von der CDU oder einer Frau Strack-Zimmermann von der FDP gegangen wäre, ganz gleich auf welche Tatsachen man sich berufen hätte. Aber in vielen Äußerungen von Mitgliedern der politmedialen Kaste wird immer wieder daraus die Aussage gemacht, Höcke dürfe man gerichtlich bestätigt einen Faschisten nennen, so als sei er gerichtlich zum Faschisten erklärt worden. Dazu stellte das Landgerichts Hamburg in einer Klage gegen den FDP-Politiker Czaja fest, dass dies nicht so war, sondern dass das Verwaltungs-gericht Meiningen nur über die Zulässigkeit einer konkreten Meinungsäußerung in einem konkreten Kontext entschieden habe. Gelegentlich behauptet auch Wagenknechts Ehemann Oskar Lafontaine in Diskussionen über die AfD, es gäbe dort einen »rechtsradikalen Flügel«. Diese Art »differenzierten Umgangs«, die Frau Wagenknecht meint, zeugt ebenso von politischer Unaufrichtigkeit.

  • Selbst wenn man die SS pauschal als verbrecherische Organisation einordnen muss, kann man trotzdem nicht jeden, der damals z.B. zur Waffen-SS eingezogen wurde, der also keine freie Entscheidung fällen konnte, und denjenigen, der vielleicht noch minderjährig oder aufgrund der damaligen staatlichen Propaganda der SS beigetreten ist, also den verbrecherischen Charakter nicht unbedingt erkennen konnte, so einfach als Verbrecher bezeichnen. Und so lange man nicht bewiesen hätte, dass sich jeder einzelne Angehörige als Verbrecher in diesem Sinne herausgestellt hätte, verbietet sich ein solches Pauschalurteil. Sogar Günter Grass, der selbst nicht mit Pauschalurteilen geizte, wurde mit 17 Jahren als Ladeschütze zu einer Panzer-Division der Waffen-SS einberufen. Und der ehemalige Bundeskanzler mit SPD-Parteibuch Helmut Schmidt sagte einst in der Zeit vom 12.11.1965:

    „Man darf nicht in den Fehler verfallen, alle 900.000 Soldaten der Waffen-SS mit einer besonderen Kollektivschuld zu beladen und sie mit den SS-KZ-Bewachungsmannschaften in einen Topf zu werfen.“

    Ich gehe davon aus, dass Herr Krah auch nicht das Thema von sich aus angesprochen hat, sondern dazu befragt worden ist. Insofern lässt sich über seine persönliche Haltung auch überhaupt nichts daraus schließen, schon gar nicht, dass auf ihn die Bezeichnung »Nazi« zuträfe, selbst wenn er sich der Verharmlosung schuldig gemacht hätte.

Dazu ein Zitat von Michael Klonovsky, dem man hier nur zustimmen kann:

„Wer heutzutage in einer politischen Debatte den Begriff ,Nazi’ gegen wen auch immer ins Feld führt, ist aus ethischer Sicht ein Lump, aus historischer Sicht ein Verharmloser, und aus intellektueller Sicht eine Null.“