Unglaublich: das „Friedensprojekt“ EU hat im Lissabonner Vertrag am 01.12.2009 die angeordnete Tötung von Menschen legalisiert.In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2007/C 303/01) steht zwar ausdrücklich: "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.“ In einem weiteren Dokument dazu (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte) steht dann aber: "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um Auch die Absichten der EU waren dabei bereits klar. Die Methode, die Legalisierung der Tötung von Menschen in den Zusatzprotokollen zu verstecken, während man in der Charta der Grundrechte noch scheinheilig die Todesstrafe verbot, ebenso die Methode, absichtlich nicht zu erläutern, was man unter „Aufruhr oder Aufstand“ eigentlich zu verstehen hätte, wies doch schon darauf hin, dass man hier ein Mittel schaffen wollte, um jede missliebige Demonstration gegen offensichtlich bereits damals schon geplante Maßnahmen gegen die eigenen Bürger innerhalb der EU im Keim ersticken zu können. Dazu noch ein Video von Auf1.tv |