Rechtsbeugung für Corona-Impfstudien

Quelle: https://www.communitas-bonorum.de/post/rechtsbeugung-f%C3%BCr-corona-impfstudien

Wer in Deutschland mit einem zugelassenen Medikament eine Studie unter Alltags- und Praxisbedingungen durchführen möchte, der kann dies entweder als Anwendungsbeobachtung nach § 67 Abs. 6 AMG oder als nichtinterventionelle Unbedenklichkeitsprüfungen nach § 63f Abs. 4 AMG tun. Diese Studien sind anzeigepflichtig. Doch das Bundesgesundheitsministerium hebelt geltende Gesetze explizit für Corona-Impfstoffe aus.

Die Anzeige einer Anwendungsbeobachtung oder Unbedenklichkeitsprüfung muss bei der zuständigen Behörde, der Bundesärztekammer, dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen und beim Verband der privaten Krankenversicherungen erfolgen.

Dieses Vorgehen macht Sinn, denn somit werden alle Beteiligten über die Studie vollumfänglich informiert und können im Bedarfsfall, wenn z. B. medizinische Bedenken oder Einwände bestehen, korrigierend darauf einwirken. Zudem werden die Ergebnisse der Studie in Form eines vollumfänglichen Berichts zur Verfügung gestellt. Somit profitieren alle vom Erkenntnisgewinn der Studie.

Das alles gilt für COVID-19 Impfstoffe plötzlich nicht mehr!

Am 01.05.2021 trat die erste Verordnung zur Änderung der Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung (1. MedBVSVÄndV) in Kraft. Demnach müssen Anwendungsbeobachtungen und nichtinterventionelle Unbedenklichkeitsprüfungen mit Covid-19 Impfstoffen nur noch beim Paul-Ehrlich-Institut angezeigt werden. Ärztekammer, Gesetzliche Krankenkassen und Private Krankenkassen müssen nach Willen des Gesundheitsministeriums nicht mehr informiert werden.

Warum macht man so etwas? Worin liegt der Vorteil in der neuen Verordnung?

Die Antwort ist einfach: Jetzt ist es möglich, dass Studien mit den Covid-19 Impfstoffen heimlich still und leise durchgeführt werden können.

Doch jetzt wird es auch unschön! Denn wer sich so verhält, begibt sich auf ein wissenschaftliches Niveau, welches illegalen Arzneimittelversuchen in den Wellblechhütten südamerikanischer Slums in nichts mehr nachsteht.

Und genau das geschieht gerade in Deutschland!

Zum Beispiel im Rahmen einer Studie zu Corona-Impfnebenwirkungen bei Kindern und Jugendlichen von Prof. Helmuth Wieler (COBO berichtete). Ziel der Studie laut Wieler ist es, der ständigen Impfkommission beim RKI ein klares altersbezogenes Nebenwirkungsprofil für zukünftige Impfstrategien in der Gruppe der 12-17 Jährigen vorzulegen.

Nur einigen Eltern ist es zu verdanken, dass wir von COMMUNITAS BONORUM Kenntnis von der Studie erhielten und somit einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen konnten.

In der Datenbank des PEI ist die Studie bis heute nicht gelistet. Unsere schriftlichen Anfragen werden nicht beantwortet. Das PEI vertuscht und schweigt!

Dieser ganze Vorgang zeigt das Ausmaß der Verkommenheit der handelnden Akteure.

Es geht nicht um die Bekämpfung eines Virus! Es geht nicht um Medizin und Wissenschaft. Politik und Behörden setzen heimlich still und leise Gesetze außer Kraft, um niveauloseste Studien an Kindern in Deutschland durchzuführen. Wo sind wir nur hingekommen?

Diese Studie wird dazu verwendet werden Impfempfehlungen oder sogar eine Impfpflicht bei Kindern zu begründen. Machen wir uns das bewusst, mit welchen Mitteln hier gearbeitet wird!

Wenn wir dieses kriminelle Vorgehen nicht beenden, wird es niemals enden!

Quelle:
1. MedBVSVÄndV Erste Verordnung zur Änderung der Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung (buzer.de)